2. Tübinger Stadtmeisterschaften

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB):

  1. Bei Online-Anmeldung erhalten Sie eine Bestätigung per E-Mail an die angegebene E-Mail-Adresse. Bitte geben Sie aus diesem Grund eine richtige und aktuelle E-Mail-Adresse an - andernfalls erhalten Sie keine Bestätigung. Wichtig: Achten Sie auf die korrekte Schreibweise Ihrer E-Mail-Adresse. Die Anmeldung ist erst nach erhaltener Bestätigungs-E-Mail gültig.

  2. Die Online-Anmeldung verpflichtet grundsätzlich zur Zahlung des Startgeldes. Die Höhe des Startgeldes ist der Turnierausschreibung zu entnehmen.

  3. Die bei Anmeldung vom Teilnehmer angegebenen personenbezogenen Daten werden gespeichert und zu Zwecken der Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung verarbeitet. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung der Daten zu diesem Zweck ein.

  4. Die bei der Anmeldung angebene E-Mail-Adresse wird zu Informationszwecken (Newsletter, etc.) für nachfolgende Turnierausrichtungen des SV 03 Tübingen verwendet.

  5. Die gemäß Abs. 3 gespeicherten personenbezogenen Daten werden zum Zwecke der Zusendung von Fotos des Teilnehmers an einen kommerziellen Fotodienstleister weitergegeben. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung und Weitergabe der Daten zu diesem Zweck ein. Hiermit erklärt der Teilnehmer jedoch nicht zugleich, dass er ein solches Foto kaufen möchte.

  6. Der Teilnehmer kann der Weitergabe seiner personenbezogenen Daten gem. vorstehenden Abs. 4 und 5 gegenüber dem Veranstalter schriftlich oder per E-Mail widersprechen.

  7. Es werden Name, Vorname, Verein und Ergebnis (Platzierung) des Teilnehmers zur Darstellung von Starter- und Ergebnislisten in allen relevanten veranstaltungsbegleitenden Medien (Druckerzeugnisse und digitale Publikationen am Veranstaltungstag, Ergebnislisten im Internet) abgedruckt bzw. veröffentlicht. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung und Verwertung der personenbezogenen Daten zu diesem Zweck ein.

  8. Eine Haftung für Sachschäden oder Diebstähle ist ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen ist eine Haftung für grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz.